Menschlich.Empathisch.Solidarisch
Mitglied des 21. Deutschen Bundestages, Für den Börde-Salzlandkreis (WK 67) SachseN-Anhalt
Menschlich.Empathisch.Solidarisch
Mitglied des 21. Deutschen Bundestages, Für den Börde-Salzlandkreis (WK 67) SachseN-Anhalt
"Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist die Aufgabe der Demokratie, die Rechte aller Menschen zu stärken, und nicht, sie zu schwächen. Der vorliegende Antrag verfolgt aber Letzteres! Eines kann ich Ihnen hier aber sicher sagen: Der Marginalisierung und Diskriminierung von queeren Menschen und der Gewalt gegen sie treten wir mit aller Entschiedenheit entgegen.
Faschismus ist eine verbrecherische Weltanschauung; deshalb sind seine Kennzeichen verboten. Queersein, wie die Antragstellerin behauptet, ist hingegen keine Weltanschauung. Es ist ein Menschenrecht und grundgesetzlich geschützt!
Diese Rechte sind weltweit bedroht. Selbst in unserem vergleichsweise fortschrittlichen Land sind sie eben keine Selbstverständlichkeit. Die Zahl der rechten Straftaten im Bereich „Sexuelle Orientierung“ ist laut BKA von 2023 auf 2024 um erschreckende 57,8 Prozent angestiegen. Ich frage Sie: Wie wollen Sie queere Menschen vor Angriffen, die ja vornehmlich aus dem rechtsextremen Milieu kommen, schützen?
Was ist Ihre Angst vor queeren Menschen im Gegensatz zu dem Mut derjenigen, die sich der gegen sie gerichteten Gewalt in Wort und Tat unermüdlich entgegenstellen? Ein Fliegenschiss!
Sehr geehrte Damen und Herren, Bundestagspräsidentin Klöckner hat den richtigen Beschluss ihrer Vorgängerin Bärbel Bas, die Regenbogenflagge am Bundestag während des Pride Month als Symbol der Solidarität zu hissen, aufgehoben. Im Lichte der zunehmenden Angriffe auf queere Menschen fordere ich das Bundestagspräsidium auf, dies noch einmal zu überdenken; denn der vorliegende Antrag ist die logische Folge dieser Kehrtwende. Der rechtsextreme Soundtrack darf keine Verstärkung durch Konservative finden!
Insofern ist momentan die einzige Flagge, für die es sich für mich zu kämpfen lohnt, die Regenbogenflagge.
Vielen Dank."
"Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
dass der Schutz und die Sicherung von national wertvollen Kulturgütern für die Allgemeinheit verbessert und der illegale Kunsthandel erschwert wird, ist immens wichtig. Kunst ist keine Ware wie jede andere.
Die Linke begrüßt es daher, dass das Kulturgutschutzgesetz an den EU-Rechtsrahmen angepasst und nach umfassender Prüfung praxisnäher und unbürokratischer gestaltet werden soll.
Ich möchte besonders den Prozess hervorheben, in dem unter Einbeziehung von Sachverständigen und Verbänden im Konsens ein gutes Ergebnis zu Stande kam. Denn ich würde mir wünschen, dass dieses Verfahren auch in anderen wichtigen kultur- und medienpolitischen Feldern in dieser Wahlperiode zur Anwendung kommt.
Mit Blick auf den Koalitions-Vertrag, wäre es angezeigt, insbesondere in der Erinnerungskultur entsprechend zu handeln.
Das vorliegende Gesetz tangiert auch die Restitution von NS-Raubkunst. § 13 „Löschung der Eintragung“ sieht vor, dass NS-Raubkunst ausgeführt werden darf, - ich zitiere -„um es an außerhalb des Bundesgebietes lebende ursprüngliche Eigentümer oder deren dort lebende Rechtsnachfolger zurückzugeben.“
Solche Fälle gibt es jedoch kaum, weil auch 80 Jahre nach der Befreiung vom Faschismus kein wirksames Restitutionsgesetz existiert.
Ich erwarte, dass die Koalition ihr diesbezügliches Versprechen im Koalitionsvertrag ähnlich zügig umsetzt – und zwar genauso im Konsens wie beim Kulturgutschutzgesetz.
Darüber hinaus gibt es allerdings dringenden Handlungsbedarf z.B. bei der Schaffung besserer Arbeitsbedingungen für Kunst- und Kulturakteurinnen und -akteure sowie für die Einführung einer gerechten gesetzlichen Direktvergütung für Musikstreaming.
Denn die Mehrzahl der Künstlerinnen und Künstler kann von ihrer künstlerischen Arbeit nicht leben, auch weil sie an den Gewinnen, die mit ihren Werken erwirtschaftet werden, nur unzureichend beteiligt sind. Wir fordern Sie auf, das zu ändern.
Denn Kulturgut zu schützen, bedeutet für mich eben nicht nur Bestehendes zu bewahren, sondern auch diejenigen zu fördern und zu schützen, die Kulturgüter erschaffen – in all ihrer Vielfältigkeit.
Denn die Förderung einer vielfältigen und breiten Kulturlandschaft ist der einzige Schutz gegen ideologische Verengungen und Angriffe von rechts.
Drohende Mittelkürzungen im Kulturbereich hingegen liefern Kulturakteurinnen und -akteure schutzlos aus. Im Sinne einer freien und kritischen Gesellschaft müssen wir dem als Demokratinnen und Demokraten entschieden entgegentreten.
Die Linke steht jedenfalls für konstruktive Beratungen zur Verfügung. Eines kann ich Ihnen aber versprechen, die Linke wird für den Erhalt kultureller Vielfalt kämpfen!
Vielen Dank."
Rede zum Kulturgutschutzgesetz am 22.5.2025: „Erste Lesung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes“ (1. KGSGÄndG, Drs. 21/219)
Foto: Olaf Krostitz
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